- 4870 b - 1329. September 13. Semydrozicz (Schöbekirch) vor der Kirche. id. Octobr. (! verschrieben für Sept.) hora quasi vesper. Vor den Examinatoren (den Pfarrern Johann von Pohlsdorf und Jakob von Kertschütz) in Gegenwart der gegnerischen Partei und des unterzeichneten Notars Heinrich vom Breslauer Kapitel führt Jakob, Pfarrer von Schöbekirch, zur Begründung seiner Beweisanträge vor Michael, Kolonen des Herrn Pascho zu Sch., die Frauen Sobeslava, Wittwe des Herrn Sobeslaus, und Elisabeth, Wittwe des Symachus, Jakob, Erbherrn zu Sch., Dietrich, dessen Sohn, Klemens, Kolonen des Pascho zu Sch., die Gärtner Wilczco, Peter und Jan zu Sch., die unter Eid folgendes u. a. aussagen. Er, Michael, Kolone des Herrn Pascho zu Sch., wäre bei der Gründung der Kirche zu Sch. zugegen gewesen, er wüssle aber nicht, wie lange es her wäre; gegen die Gründung wäre Johann, ehemals Pfarrer zu Kostenblut, gewesen, nach dessen Tode wären die 4 Mk. Zins hinfällig (mortue) geworden; bei der Vereinbarung wegen dieser 4 Mk. sei er zugegen gewesen mit Dlugoss, Panczslaus, Radako und andern Erbherren zu Sch., den Gründern dieser Kirche; vor dieser Gründung wären die Zehnten freiwillig nach K. gegeben worden, die Herren hätten darüber freies Bestimmungsrecht, an welche Kirchen sie die Zehnten geben wollten; diese Zehnten lägen innerhalb der Grenzen der Parochie zu Sch., und die Zinspflichtigen gehörten zu dieser Kirche; dies kenne er aus sicherem Wissen, und weil ein Bischof, dessen Name ihm unbekannt, diese Zehnten dieser Kirche zugeschrieben hätte; vor deren Gründung hätten einige Bewohner von Sch. dem Gottesdienst zu K., andere zu Neumarkt, andere zu Polnisch-Schweidnitz beigewohnt. - Frau Sobeslava, Wittwe des Herrn Sobeslaw, Erbherrn zu Sch., ihres Alters ca. 50 Jahr, sagt aus, seit ihrer Verheirathung wären die Zehnten immer der Kirche zu Sch. gegeben worden, wie es vor Gründung der Kirche gewesen, wüsste sie nicht, da sie aus einem andern Ort stamme etc. - Elisabeth, Wittwe des Symachus, Erbherrn zu Sch., bekennt, ca. 30 Jahr alt zu sein, 5 Hufen im Allod zu haben und seit 23 Jahren zu Sch. zu wohnen. Nachdem ihr die erste Frage verdolmetscht worden war (wlgariczata), sagt sie aus, seit ihrem Aufenthalte in Sch. würden die Zehnten immer der Kirche daselbst gegeben, weil diese darauf gegründet worden wäre, wie ihr Mann ihr gesagt hätte; wann die Gründung gewesen, wisse sie nicht; von älteren Leuten und ihrem Gatten hätte sie gehört, dass vor der Gründung der Kirche zu Sch. die Zehnten frei gegeben wurden; seit Jahresfrist kämen alle zur heiligen Handlung nach der Kirche zu Sch. etc. - Herr Jakob, Erbherr zu Sch., versichert, 11 Hufen in Albrachovicz zu haben und sich der Kanonisation der hl. Hedwig (1268) wohl zu erinnern. Er hätte mit Herrn Panczslaus die Gründung der Kirche zu Sch. vom Erzbischof Jakob von Gnesen vor ca. 26 Jahren erlangt. Sie wollten die Gründung von dem damaligen Breslauer Bischof Jakob (!) erlangen, der diese Sache den Domherren übertrug. Diese wollten aber die Sache nicht zu Ende bringen, sodass sie sich an den Erzbischof von Gnesen, der damals nach Breslau gekommen war, wenden und ihm diese Angelegenheit vortragen mussten. Dieser sandte seinen Kaplan, dessen Name dem Zeugen unbekannt, nach Semydrozicz und liess durch ihn jene Zehnten, die sie dieser Kirche zu schenken versprochen, und die nach K. gehenden Einkünfte aufzeichnen, und nachdem dann diese umgrenzten Zehnten dem Erzbischof vorgelegen, sagte dieser vor dem Zeugen und vor Johann, damals Pfarrer zu K., dass, wenngleich die Kirche zu Sch. durch eine Abtrennung von der zu K. gegründet worden, doch Zehnten, die einmal der letzteren Kirche durch einen Bischof zugeschrieben worden, derselben nicht weggenommen werden könnten. Er erinnere sich nicht gewiss, ob der Erzbischof dem Breslauer Scholastikus Walther oder dem Breslauer Bischof befohlen hätte, die Kirche zu Sch. zu gründen. Und eben dieser Scholastikus hätte dem Geblo, Presbyter zu Lubens (Leubus), befohlen, sie zu gründen, der, durch sie (Jakob und Panczslaus) unterstützt, sie gründete. Doch genannter Pfarrer Johann von K. wehrte der Gründung, und wegen der Mühe, welche er um sie und die Ihrigen vorher durch Besorgung des Gottesdienstes, Darreichung der Gnadenmittel und Beerdigungen gehabt, wurde zu Breslau im bischöflichen Hofe ca. ein Jahr nach der Gründung vereinbart, dass der Pfarrer zu Sch. jährlich dem genannten Johann von K. zu dessen Lebzeiten 4 Mk. geben, und dass nach dessen Tode die Kirche frei sein sollte. Diese Vereinbarung sei gemacht worden in Gegenwart von Panczlaus, Radak, Stephan, Dlugos, Arnold von Semydrozicz, Petrellus, Kanonikus bei St. Egidien zu Breslau. Auf die zweite Frage erklärte er, von seinen Vorfahren erzählen gehört zu haben, dass sie frei ihre Zehnten geben könnten, wohin sie wollten, aber zu seiner Zeit gaben sie und gab er sie nach K. und nicht anderswohin, weil sie es dort am nächsten zur Messe hätten. Auf die dritte Frage, er hätte von seinen Vorfahren gehört, dass alle edlen Polen ihre Zehnten gäben, wohin sie wollten, er hätte sie freiwillig nach K. vor der genannten Gründung gegeben. Auf die vierte, die Zehnten lägen in der Parochie von Sch., weil die Pfarrei darauf begründet wäre, und dies glaube er, weil der Bischof sie beschrieb, er wisse aber nicht, ob mit Zustimmung des Kapitels. Die fünfte wusste er nicht zu beantworten. Auf die sechste, es sei dies wahr (dass nämlich alle Bewohner von Seh. zur dortigen Kirche sich halten), weil er sie alle dort an den Festtagen zusammenkommen sehe, seine und des Kalenda Gärtner und sie (wir) alle geben die Zehnten. Auf die siebente, frei empfinge sie der Pfarrer daselbst, aber Johann von Patschkau hätte ihn (den Pfarrer von Sch.) in dieser Zehntsache gehindert und wäre darüber verstorben; er wisse nicht, ob nach dem Tode des genannten Pfarrers Johann von K., mit dem die Vereinbarung abgeschlossen, eben diese 4 Mk. gezahlt wurden. Auf die achte, die 4 Mk. wurden gegeben, damit sie in Frieden wären etc. - Dietrich, Sohn des Jakob, ca. 40 Jahr alt, bezeugt, dass zur Zeit der Gründung der Kirche zu Sch., wie er gesehen, bisweilen die Zehnten nach K., bisweilen nach Neumarkt gegeben worden wären. Nach der Gründung wurden die Zehnten, wie er gesehen, an die Kirche zu Sch. gegeben. Die Zehnten lägen innerhalb der Grenzen der Parochie; wer sie begrenzt, wisse er nicht. Vor der Gründung der Kirche hörten die Zeugen bisweilen den Gottesdienst in Polnisch-Schweinitz, aber das Begräbniss hatten sie zu K., und er hätte gesehen, dass die Zehnten auf dem Felde dem Pfarrer von K. gegeben wurden, und er hätte von seinen Vorfahren gehört, dass sie diese frei geben könnten, wohin sie wollten. Die 4 Mk. wurden nur auf Lebenszeit des Pfarrers Johann von K. vereinbart; er wisse nicht, ob sie nach dessen Tode bezahlt worden wären etc. - Klemens, Kolone des Herrn Pasco von Semydrozicz, ca. 50 Jahr alt, sagt aus, dass die Zehnten dem Pfarrer von Sch. gehören, und dass dieser sie immer eingenommen habe, dies hätte er gesehen. Freie Zehnten hätten sie gehabt und sie der Kirche zu K. vor der Gründung der Kirche zu Sch. gegeben, nach der Gründung wurden sie an letztere gegeben. Diese Zehnten wurden, er wisse nicht von welchem Bischof, der Kirche zu Sch. zugeschrieben. Die Bewohner von Sch. hielten sich dann zu dieser Kirche beim Gottesdienst und bei den kirchlichen Sakramenten. Er hätte von seinen Herren und vielen andern gehört, dass die 4 Mk. der Eintracht wegen mit dem Pfarrer Johann von K. jährlich auf dessen Lebzeiten vereinbart worden wären. Nach dessen Tode wären sie nicht mehr bezahlt worden etc. - Die Zeugenaussagen der Gärtner Wilczco, ca. 60 Jahr alt, und Peter, ca. 40 Jahr alt, zu Semydrozicz decken sich im Ganzen mit den vorhergehenden und können deshalb übergangen werden. - Jan Duczman, Vogt des Herrn Pascho zu Semydrozicz, 40 Jahr alt, sagt aus, dass seit Gründung der Kirche zu Sch. derselben die Zehnten, auf die sie ja auch gegründet, gehört haben, und dass sie von den Pfarrern zu Sch. eingefahren wurden, wie er gesehen. Frei gab man dieselben, und von diesen Zehnten sei die Kirche in Neperin (Nippern) erbaut worden, wo Herr Panczlaus, Erbherr zu S., mit seiner Frau liege, weil sie dorthin bisweilen die Zehnten gaben; bisweilen gaben sie einen Theil den Aussätzigen zu Neumarkt, einen Theil nach K. Die Bewohner von Sch. hielten sich zu der dortigen Kirche und gäben ihr die Zehnten. Ein gewisser Culessa, Verwandter der Erbherren in Sch., hätte, er wisse nicht auf Geheiss oder Einwilligung derselben, den Pfarrer Johann von K. zu der Vereinbarung bewogen (percussit), kraft deren sie demselben auf Lebenszeit 4 Mk. hätten bezahlen müssen; ob diese aber auch nach dessen Tode bezahlt worden wären, wisse er nicht etc. Prozessrotulus des Vincenzstifts v. J. 1329 etc. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |